FAMILIENRECHT

Sorgerecht, Unterhalt, Scheidung und Co.

"In den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen und der Herrscher schweigen." 

(Friedrich der Große)

Familienrecht


Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechtes (auch Bürgerliches Recht genannt), welches sich mit Rechtsverhältnissen innerhalb der Ehe, der Partnerschaft und der Familie beschäftigt.

Ihre Interessen vertreten wir in den verscheiden Teilbereichen des Familienrechts (Ehe, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht)

Ehe

Im Bereich der Ehe beschäftigt sich das Familienrecht mit der Aufstellung eines Ehevertrages. Hierbei muss geklärt werden, wie das Vermögen in Falle einer Trennung aufgeteilt wird. Auch Fragen bezüglich des Unterhalts können im Ehevertrag geklärt werden, jedoch ist hierbei zu beachten, dass Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt von ehevertraglichen Reglungen ausgeschlossen sind.

Darüber hinaus kann in Ehevertrag Reglung zum Sorgerecht, gemeinsamer Kinder oder auch zum Erbe getroffen werden.

Scheidung

Für eine Scheidung müssen Sie mit Ihrem Partner mindestens ein Jahr getrennt sein. Hinterher können wir Fragenstellung bezüglich der Scheidungskosten und Scheidungsfolgen, zum Beispiel Umgangsrecht, klären und vertreten.

Das Trennungsjahr können nur in ganz bestimmten Fällen verkürzt werden zum Beispiel bei Gewalt in der Ehe.

Unterhalt

Unterhaltsansprüche unterteilen sich in Kindesunterhalt, Elternunterhalt und Ehegattenunterhalt.

Kindesunterhalt muss gezahlt werden, wenn das Kind nur bei einen Elternteil wohnt. Das andere Elternteil muss für dieses Kind Unterhalt zahlen, dieses ist jedoch abhängig vom Nettoeinkommen sowie vom Alter des Kindes.

Elternunterhalt gegenüber den eigenen Kindern kann verlangt werden, wenn man seinen eigenen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren kann. Die Höhe ist vom Einkommen und Vermögen der Kinder abhängig, vorausgesetzt diese müssen ihren gewohnten Lebensstandard nicht aufgeben.

Beim Ehegattenunterhalt unterscheidet man wieder zwischen zwei Arten. Der Trennungsunterhalt, welches vom Datum der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung besteht, soll den Lebensstandard sichern. Grundlage hierfür sind die Gesamteinkünfte eines Jahres.

Der nacheheliche Unterhalt wird nur in Ausnahmefällen gewährt, wenn der Ex-Ehepartner keine Arbeit findet oder eine Fortbildung beziehungsweise Umschulung macht, welche er wegen der Kinderbetreuung in der Ehe nicht machen konnte.

Sorgerecht

Nach einer Trennung besteht normalerweise das gemeinsame Sorgerecht. Das alleinige Sorgerecht ist nur auf Antrag beim Familiengericht möglich. Hierbei ist immer im Sinne des Kindeswohls zu entscheiden.

Hierbei werden Kinder ab 14 Jahren vom Gericht befragt, bei welchem Elternteil sie leben wollen.

Weitere Punkte sind Betreuung, Pflegschaft und Vormundschaft

Zögern Sie nicht uns zum Familienrecht zu kontaktieren

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Kontakt
Share by: