Im Arbeitsrecht müssen zunächst zwei große Bereiche unterschieden werden:
Das Individualarbeitsrecht
Hierunter fallen alle Belange, die das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen.
Das Kollektivarbeitsrecht
Dieses umfasst die Rechtsverhältnisse zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten, Personalräten oder anderer Mitarbeitervertretungen auf der einen und den Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite.
Unsere fundierten Rechtskenntnisse der vielseitigen Facetten des Arbeitsrechts, kommen Ihnen sowohl als Arbeitnehmer/in, als Arbeitgeber/in aber auch als Vertreter/in von Arbeitnehmervereinigungen zu Gute.
Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beschränkt sich nicht auf die außergerichtliche Beratung oder Erstellungen von Verträgen und anderer Vereinbarungen. Wir vertreten Ihre Interessen auch vor dem Arbeitsgericht.
Im Arbeitsrecht gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Tragung der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, zu denen wir Sie entsprechend Ihres Anliegens ebenfalls beraten werden. Des Weiteren gelten im Arbeitsrecht besondere Fristen, welche dringend einzuhalten sind, um keine Ansprüche zu verlieren.
Zögern Sie daher insbesondere bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten nicht, uns unverzüglich zu kontaktieren.