ARBEITSRECHT

Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

"Selbst der Gerechte wird ungerecht, wenn er selbstgerecht wird" 

(Rudolf Hagelstange)

Arbeitsrecht


Im Arbeitsrecht müssen zunächst zwei große Bereiche unterschieden werden:

Das Individualarbeitsrecht

Hierunter fallen alle Belange, die das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen.

Das Kollektivarbeitsrecht

Dieses umfasst die Rechtsverhältnisse zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten, Personalräten oder anderer Mitarbeitervertretungen auf der einen und den Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite.

Unsere fundierten Rechtskenntnisse der vielseitigen Facetten des Arbeitsrechts, kommen Ihnen sowohl als Arbeitnehmer/in, als Arbeitgeber/in aber auch als Vertreter/in von Arbeitnehmervereinigungen zu Gute.

Unsere anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der Vertretung von Arbeitnehmern umfasst unter anderem:

  • Prüfung eines zu unterzeichnenden Arbeitsvertrages
  • Beratung und Vertretung Ihrer Ansprüche bei Vorliegen einer Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
  • Beratung zu und Durchsetzung von Urlaubsansprüchen
  • Durchsetzung und Beitreibung von Arbeitsvergütungen
  • Beratung zu und Durchsetzung Ihrer Rechte als Schwerbehinderte/r im Betrieb
  • Beratung zu und Durchsetzung Ihres Anspruches auf Mutterschutz
  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Elternzeit sowohl für die Mutter als auch den Vater
  • Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses auf ungünstige Formulierungen sowie Durchsetzung des Erhalts eines Ihrer Tätigkeit und Ihren Fähigkeiten entsprechenden Arbeitszeugnisses
  • Beratung und Vertretung bei Mobbing am Arbeitsplatz
  • Optimierung von Abfindungen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Unsere anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der Vertretung von Arbeitgebern umfasst unter anderem:

  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen durch den Arbeitgeber
  • Beratung zu arbeitgeberseitigen Pflichten bei Mutterschutz und Elternzeit von Arbeitnehmern
  • Beratung zu betrieblichen Altersvorsorgeleistungen
  • Beratung zu und Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen
  • Beratung zu Tarifvertragsrecht
  • Beratung zur Aussprache und Formulierung von Abmahnungen
  • Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen wie Hamburger Modell
  • Beratung zur Freistellung von Arbeitnehmern
  • Beratung zur Kurzarbeit

Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beschränkt sich nicht auf die außergerichtliche Beratung oder Erstellungen von Verträgen und anderer Vereinbarungen. Wir vertreten Ihre Interessen auch vor dem Arbeitsgericht

Im Arbeitsrecht gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Tragung der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, zu denen wir Sie entsprechend Ihres Anliegens ebenfalls beraten werden. Des Weiteren gelten im Arbeitsrecht besondere Fristen, welche dringend einzuhalten sind, um keine Ansprüche zu verlieren.

Zögern Sie daher insbesondere bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten nicht, uns unverzüglich zu kontaktieren.

Sie wurden unrechtmäßig gekündigt? Gehen Sie dagegen vor!

Wir sind für Sie da

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