Nach einer aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 26.03.2020 können unter bestimmten Voraussetzungen Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen Juni 2010 und heute abgeschlossen wurden, widerrufen werden.
Dabei sind sämtliche Verbraucherkredite, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind, betroffen: Immobiliendarlehen, Autokredit oder Leasingvertrag.
Formfehler in der Widerrufsklausel führen dazu, dass Verbraucher die Kredite widerrufen können, was ihnen bares Geld bringt.
Die Verbraucher können sich von alten Darlehensverträgen verabschieden und ohne Probleme in eine zinsgünstige Baufinanzierung wechseln oder sich die Raten aus ihrer Kfz-Finanzierung zurückholen.